Während die Vorschrift zum Sicherheitsabstand vorrangig der Vermeidung von Auffahrunfällen dient und dafür ein kompliziertes Berechnungsverfahren für die Umsetzung in Bußgelder erfordert, ist der einzuhaltende Mindestabstand für Schwerfahrzeuge eine ganz einfache Regel. 50 m bei über 50 km/h für Fahrzeuge über 3,5 to. Dieser Abstand darf unter keinen Umständen unterschritten werden, während der Sicherheitsabstand nicht so uneingeschränkt gilt und bedeutende Ausnahmen vorsieht.
Das Auffahren von Schwerfahrzeugen auf stockenden Verkehr oder am Stauende hat i. d. R. dramatische Folgen, Schäden sind erfahrungsgemäß hoch. Dennoch fällt es gemeinhin schwerer, zwischen beiden Regelungen begründende Unterschiede auszumachen. Also Achtung: Abstand ist nicht gleich Abstand. ViDistA stellt beide Auswertemöglichkeiten bereit; man muss nur den richtigen Einstieg wählen.